Der Gemeinderat (Exekutive) vollzieht die ihm von Bund und Kanton übertragenen Aufgaben sowie die Beschlüsse der Gemeindeversammlung (Legislative). Die Kompetenzen des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung festgehalten. Er ist auch für Bürgerrechtsgesuche abschliessend zuständig. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen.
Alle Behördemitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus.

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Unser Gemeindepräsident steht Ihnen für persönliche Gespräche zur Verfügung. Die Termine der Sprechstunde entnehmen Sie bitte unter der Rubrik "Aktuelles" im Bereich "Anlässe". 

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Tel. 044 852 20 40
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