Die Weihnachtsbäume dürfen im Januar der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Sie sind falls nötig auf eine Höhe von 2 m zu kürzen. Da die Weihnachtsbäume mit Kerzenwachs, Lametta oder anderen Fremdstoffen verschmutzt sein können, dürfen sie nicht mit dem Grüngut entsorgt werden.