Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen-abstimmungen.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 09.00 bis 10.00 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.
Die persönliche sowie die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Antwortkuvert Abstimmungsmaterial von mehreren Personen aber nur ein Stimmrechtsausweis enthält
- das Abstimmungskuvert keinen Stimmrechtsauweis enthält.