Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren finden Sie hier

Informationen zum erleichterten Einbürgerungsverfahren finden Sie hier

Ordentliche Einbürgerung
Die Checkliste für das Einreichen des Einbürgerungsgesuches informiert über die notwendigen Dokumente (siehe Dokumente). Die Nachweise über die Deutsch- und Grundkenntnisse sind während des Einbürgerungsverfahrens zu erbringen, die Gemeinde wird Sie zum gegebenen Zeitpunkt anmelden. Auf der Website des Gemeindeamts kann ein Testlauf für den kantonalen Deutschtest(KDE) und ein Grundkenntnistest absolviert werden. 

Sie können das Gesuch elektronisch einreichen (eEinbürgerung) oder die Unterlagen beim Gemeindeamt des Kantons Zürich herunterladen. Bei Unklarheiten sind wir Ihnen gerne behilflich.

Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die seit drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind und seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz Wohnsitz haben, wovon ein Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.

Die Gesuchsformulare für das erleichterte Einbürgerungsverfahren erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Zugehörige Objekte

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Checkliste Gesuchsunterlagen ab 01.07.2023 (PDF, 108.63 kB) Download 0 Checkliste Gesuchsunterlagen ab 01.07.2023
Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung (PDF, 134.96 kB) Download 1 Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung
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