Adressänderung innerhalb der Gemeinde
www.services.zh.ch/app/eUmzugZH
Bitte beachten Sie, dass für die Ummeldung eine Kopie des Wohnungsausweises/Mietvertrages oder bei Eigentum die erste sowie zweite Seite des Kaufvertrages benötigt werden. Das Dokument können Sie uns per E-Mail einwohnerkontrolle@niederglatt-zh.ch, per Fax 044 850 05 08, oder per Post zukommen lassen: Einwohnerkontrolle, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt
Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.
Mit dem Online-Dienst eUmzugZH auf ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
Name | Download |
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