Wirtschaftliche Hilfe
Bei einer finanziellen Notlage wird das soziale Existenzminimum sichergestellt. Die wirtschaftliche Hilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Eltern, Grosseltern fehlen. Schulden werden durch die Sozialhilfe nicht übernommen.
Für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe steht der Armutsrechner des Kantons Zürich zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheit und Soziales | 044 852 20 52 | Kontaktformular |
Name | Download |
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