Waffenerwerbsschein Gesuch um Erteilung
Keine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben darf,
• wer das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat;
• unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird;
• zur Annahme Anlass gibt, dass er oder sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet;
• wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen ist, solange der Eintrag nicht gelöscht ist.
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch ist der Einwohnerkontrolle Niederglatt ausgefüllt mit folgenden Beilagen einzureichen:
• Original Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
• Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Vorder- und Rückseite)
• für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
• Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
• CHF 50.00
Den Strafregisterauszug können Sie entweder auf einer Poststelle oder online über die Homepage www.strafregister.admin.ch bestellen.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
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