Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft (Variante Word)
Dieses Gesuch wird unter anderem erst gutgeheissen, wenn die Räumlichkeit von der Bauabteilung als Lokal für eine Gastwirtschaft bewilligt ist. Weitere Auskünfte betreffend einer baurechtlichen Bewilligung erteilt Ihnen gerne das Bauamt.
Achten Sie darauf, dass jede Änderung eines bestehenden Betriebes (Standort, Name) sowie Wohnortswechsel des Patentinhabers der ausstellenden Behörde zu melden sind. Sollte ein Patentinhaber-Wechsel stattfinden, ist mit dem Formular „Verzicht auf das Patent zur Führung einer Gastwirtschaft (Patentverzichtsformular)“ den Verzicht auf das aktuelle Patent zu erklären.
Die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes sowie die der Verordnung zum Gastgewerbegesetz sind zwingend einzuhalten.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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