Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft (Variante PDF)

Bevor Sie in Niederglatt eine Gastwirtschaft eröffnen dürfen, benötigen Sie ein Gastwirtschaftspatent. Das Formular „Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft“ können Sie bei der Sicherheitsabteilung einreichen.

Dieses Gesuch wird unter anderem erst gutgeheissen, wenn die Räumlichkeit von der Bauabteilung als Lokal für eine Gastwirtschaft bewilligt ist. Weitere Auskünfte betreffend einer baurechtlichen Bewilligung erteilt Ihnen gerne das Bauamt.

Achten Sie darauf, dass jede Änderung eines bestehenden Betriebes (Standort, Name) sowie Wohnortswechsel des Patentinhabers der ausstellenden Behörde zu melden sind. Sollte ein Patentinhaber-Wechsel stattfinden, ist mit dem Formular „Verzicht auf das Patent zur Führung einer Gastwirtschaft (Patentverzichtsformular)“ den Verzicht auf das aktuelle Patent zu erklären.

Die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes sowie die der Verordnung zum Gastgewerbegesetz sind zwingend einzuhalten.

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