Gemeinde

An- / Abmeldung und Adressänderungen

Kontakt

Einwohnerkontrolle und Sicherheit
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 40
Fax 044 850 05 08
Kontaktformular
Blanco Jennifer
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. P 044 852 20 56
jennifer.blanco@niederglatt-zh.ch
Duraku Areta
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 40
Fax 044 850 05 08
areta.duraku@niederglatt-zh.ch
Puvanarajan Tharunika
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 40
Fax 044 850 05 08
tharunika.puvanarajan@niederglatt-zh.ch

Abmeldung

Link für die Online-Abmeldung: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage. M…
Link für die Online-Abmeldung:
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global

Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.

Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können sich Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.

Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Link für die Online-Ummeldung (Adressänderung innerhalb der Gemeinde Niederglatt): www.services.zh.ch/app/eUmzugZH Bitte beachten Sie, dass für die Ummeldung eine Kopie des Wohnungsausw…
Link für die Online-Ummeldung (Adressänderung innerhalb der Gemeinde Niederglatt):
www.services.zh.ch/app/eUmzugZH

Bitte beachten Sie, dass für die Ummeldung eine Kopie des Wohnungsausweises/Mietvertrages oder bei Eigentum die erste sowie zweite Seite des Kaufvertrages benötigt werden. Das Dokument können Sie uns per E-Mail einwohnerkontrolle@niederglatt-zh.ch, per Fax 044 850 05 08, oder per Post zukommen lassen: Einwohnerkontrolle, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt

Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.

Mit dem Online-Dienst eUmzugZH auf ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.

Anmeldung

Herzlich Willkommen! Anmeldung: Sie sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug in der Gemeinde anzumelden. Sie haben die Möglichkeit Ihre A…

Herzlich Willkommen!

Anmeldung:
Sie sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug in der Gemeinde anzumelden. Sie haben die Möglichkeit Ihre Anmeldung online über den eUmzugCH zu melden: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global Wir empfangen Sie auch gerne bei uns am Schalter der Einwohnerkontrolle an der Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Original Heimatschein
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • AHV-Ausweis
  • Krankenkassenversicherungsausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete Bestätigung der Verwaltung über das Untermietverhältnis)
  • Anmeldegebühr pro Person Fr. 20.00
  • Anmeldegebühr für Familien Fr. 40.00

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • AHV-Ausweis
  • Krankenversicherungsausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete Bestätigung der Verwaltung über das Untermietverhältnis)
  • Anmeldegebühr pro Person Fr. 20.00
  • Anmeldegebühr für Familien Fr. 40.00
  • Adressänderungsgebühr für das Migrationsamt Zürich (variiert je nach Staatsangehörigkeit)

Anmeldung Wochenaufenthalt (Nebenniederlassung)

Nebenniederlassung (Wochenaufenthalt): Als Wochenaufenthalter haben Sie Ihren festen Wohnsitz ausserhalb von Niederglatt. Aufgrund Ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung si…
Nebenniederlassung (Wochenaufenthalt):

Als Wochenaufenthalter haben Sie Ihren festen Wohnsitz ausserhalb von Niederglatt. Aufgrund Ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind Sie aber gezwungen, in Niederglatt einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen und somit eine Nebenniederlassung zu begründen. Bei einem Wochenaufenthalt handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorübergehende Lösung.

Die Einwohnerkontrolle hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt vorgenommen wird. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für einen Wochenaufenthalt. Wochenaufenthalter/-innen sind verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle Niederglatt ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Die Gebühr für eine Anmeldung der Nebenniederlassung sowie deren Verlängerung beträgt jährlich
Fr. 60.00.

Damit wir Sie in unserem Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden.

Folgende Unterlagen werden von der Einwohnerkontrolle benötigt:
  • Original Aufenthaltsausweis (erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde)
  • Kopie Wohnungsausweis oder des Mietvertrages
  • Anmeldegebühr Fr. 60.00 pro Person (jedes weitere Jahr Fr. 60.00 pro Person)
Preis
Fr. 60.00

Umzug (Adressänderung innerhalb von Niederglatt)

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Eine Adressänderung ist auch dann der Einwohnerkontrolle zu melden, wenn man innerhalb dess…
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Eine Adressänderung ist auch dann der Einwohnerkontrolle zu melden, wenn man innerhalb desselben Objektes umzieht.

Für die persönliche Ummeldung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:


Schweizerinnen und Schweizer
  • Schriftenempfangsschein
  • Militär- und/oder Zivilschutzdienstbüchlein
  • Wohnungsauweis oder Mietvertrag / Kaufvertrag


Ausländerinnen und Ausländer
  • Ausländerausweis/e
  • Wohnungsauweis oder Mietvertrag / Kaufvertrag
  • Gebühren für das Migrationsamt

Sie haben die Möglichkeit Ihre Ummeldung online über den eUmzugCH zu melden: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global

Zugehörige Objekte

Name Download
Name VornameFunktionTelefonKontakt