Kontakt

Einwohnerkontrolle und Sicherheit
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 40
Fax 044 850 05 08
Kontaktformular
Blanco Jennifer
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. P 044 852 20 56
jennifer.blanco@niederglatt-zh.ch
Duraku Areta
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 40
Fax 044 850 05 08
areta.duraku@niederglatt-zh.ch
Puvanarajan Tharunika
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 40
Fax 044 850 05 08
tharunika.puvanarajan@niederglatt-zh.ch

Einbürgerungsverfahren

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren finden Sie hier Information…

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren finden Sie hier

Informationen zum erleichterten Einbürgerungsverfahren finden Sie hier

Ordentliche Einbürgerung
Die Checkliste für das Einreichen des Einbürgerungsgesuches informiert über die notwendigen Dokumente (siehe Dokumente). Die Nachweise über die Deutsch- und Grundkenntnisse sind während des Einbürgerungsverfahrens zu erbringen, die Gemeinde wird Sie zum gegebenen Zeitpunkt anmelden. Auf der Website des Gemeindeamts kann ein Testlauf für den kantonalen Deutschtest(KDE) und ein Grundkenntnistest absolviert werden. 

Sie können das Gesuch elektronisch einreichen (eEinbürgerung) oder die Unterlagen beim Gemeindeamt des Kantons Zürich herunterladen. Bei Unklarheiten sind wir Ihnen gerne behilflich.

Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die seit drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind und seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz Wohnsitz haben, wovon ein Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.

Die Gesuchsformulare für das erleichterte Einbürgerungsverfahren erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Identitätskarte

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich an den Schalter der Einwohnerkontrolle, damit Sie den Antrag unterzeichnen können (Minderjährige benötigen zusät…

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich an den Schalter der Einwohnerkontrolle, damit Sie den Antrag unterzeichnen können (Minderjährige benötigen zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person) und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

• bisherige ID (auch wenn bereits abgelaufen)
• aktuelles Passfoto, ausgedruckt oder in digitaler Form (mind. 600 dpi)(Besonders strenge Qualitätsanforderungen, siehe untenstehende Fotomustertafel)


Bei Verlust ausgestellter Ausweise:
• Verlustmeldung der Polizei (Die Verlustmeldung muss von einer Polizeistelle in der Schweiz erstellt sein)

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen. Die neue ID wird in ca. 7 - 10 Arbeitstagen vom Passbüro zugestellt.

Preise Identitätskarte:
Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre) Fr. 70.00
Kinder/Jugendliche (Gültigkeit 5 Jahre), Fr. 35.00

 

Der Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte) sind zwingend beim kantonalen Passbüro zu beantragen.
Website: Passbüro Kanton Zürich 
Telefon: 043 259 73 73

Weitere nützliche Informationen finden Sie auf den Websits des Bundes und des Kantons Zürich
 

Preis
Erwachsene Fr. 70.00 / Kinder Fr. 35.00

Verlängerung Ausländerausweis

Sie erhalten ca. zwei Monate vor Ablauf des Ausweises die Verfallsanzeige per Post zugestellt. Die vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige ist persönlich am Einwohnerkontrolle-Schalter …
Sie erhalten ca. zwei Monate vor Ablauf des Ausweises die Verfallsanzeige per Post zugestellt. Die vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige ist persönlich am Einwohnerkontrolle-Schalter zusammen mit folgenden Unterlagen abzugeben:

EG/EFTA Staatsangehörige
  • Reisepass / Personalausweis
  • Ausländerausweis
Die Gebühren für den neuen Ausweis sind im Vorhinein bar am Schalter zu bezahlen. Die Kosten variieren je nach Bewilligungsart.

Übrige Staatsangehörige
  • Reisepass
  • Ausländerausweis
Die Gebühren für den neuen Ausweis sind im Vorhinein bar am Schalter zu bezahlen. Die Kosten variieren je nach Bewilligungsart.

Zugehörige Objekte

Name Download
Name VornameFunktionTelefonKontakt