Auskunftsstelle Pflegeplatz

Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpfleg…
Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpflegeplätzen zu errichten. Die Auskunftsstelle dient primär der Information der Betroffenen und der Interessierten über das Angebot und dessen Verfügbarkeit. Die Gemeinde Niederglatt arbeitet bei der Sicherstellung von Pflegeplätzen mit dem Zweckverband Langzeitpflege Bezirk Dielsdorf (Gesundheitszentrum Dielsdorf) zusammen.

Anfragen für Pflegeplätze sind zu richten an:
Gesundheitszentrum Dielsdorf
Beratungs- und Sozialdienst
Breitistrasse 1, 8157 Dielsdorf
Tel. 044 854 66 50 / E-Mail: sozialdienst@gzdielsdorf.ch

Lebensmittelkontrolle

Per 01.01.2020 wurde die bisherige kantonale Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung aufgehoben und durch die neue Vollzugsverordnung zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeg…
Per 01.01.2020 wurde die bisherige kantonale Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung aufgehoben und durch die neue Vollzugsverordnung zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung (VVLG) ersetzt.

Für die Lebensmittelkontrolle ist neu das Kantonale Labor Zürich zuständig. Die Kontaktdaten lauten:

Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich

E-Mail: info@kl.zh.ch
Tel.: 043 244 71 00

Für Niederglatt zuständig: Fabian Jäger

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Website des Kantonalen Labors Zürich

Pflegefinanzierung

Benötigt eine Person Pflege, werden die Kosten von Pflegeleistungen von verschiedenen Kostenträgern übernommen. Sowohl die Gemeinden und Krankenkassen wie auch die Bezügerinnen und Bezüg…

Benötigt eine Person Pflege, werden die Kosten von Pflegeleistungen von verschiedenen Kostenträgern übernommen. Sowohl die Gemeinden und Krankenkassen wie auch die Bezügerinnen und Bezüger selbst müssen sich an der Finanzierung beteiligen. Unabhängig, ob zu Hause (ambulante Unterstützung) oder in einem Alters- und Pflegezentrum (stationäre Unterstützung).

Die Gemeinde Niederglatt übernimmt für pflegebedürftige Menschen, die in Niederglatt gemeldet sind, den Gemeindeanteil der Pflegekosten.

Pflegeversorgungskonzept Gemeinde Niederglatt

Das Pflegegesetz sowie die Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22.11.2010 verlangen von den Gemeinden die Erstellung eines eigenständigen und umfassenden Versorgungskonzeptes, welch…

Das Pflegegesetz sowie die Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22.11.2010 verlangen von den Gemeinden die Erstellung eines eigenständigen und umfassenden Versorgungskonzeptes, welches die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich im Verantwortungsbereich der Gemeinde beschreibt. Der Gemeinderat Niederglatt hat mit Beschluss vom 09.07.2012 das Versorgungskonzept der Gemeinde Niederglatt, Version April 2012, verabschiedet. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat das Versorgungskonzept am 30.08.2012 gutgeheissen.

Im Sinne einer Orientierungshilfe werden im nachstehenden Anhang als Ergänzung zum Versorgungskonzept die Angebote für die Bevölkerung von Niederglatt aufgeführt.

Für zusätzliche Informationen zur neuen Pflegefinanzierung im Kanton Zürich empfehlen wir Ihnen die Homepage der Gesundheitsdirektion.

 

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