Hundekontrolle/Hundehaltung
Hundeabgabe/Hundehaltung
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde bis spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS (www.amicus.ch) registriert sein. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt an AMICUS. Achtung: Neu-Hundehalter müssen vorgängig ihren Hund bei der Gemeinde anmelden! Nach der Anmeldung erhalten die Hundehalter eine Personen-ID, welche dem Tierarzt mitgeteilt werden muss.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuzug oder Anschaffung des Hundes anzumelden und allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes), ebenfalls innert 10 Tagen, mitzuteilen.
Für den Bezug der Hundesteuer ist die Gemeinde zuständig. Die Hundesteuerrechnung wird jeweils im Februar versendet. Die jährliche Hundeabgabe beläuft sich pro Hund auf Fr. 150.00.
Hunde, die erst nach dem 31. März drei Monate alt werden oder solche, die erst nach diesem Zeitpunkt in Besitz gelangen, sind innert 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Niederglatt anzumelden und die Steuer ist direkt zu begleichen. Wir bitten Sie, den Hundepass oder das Impfbüchlein vorzuweisen.
Obligatorische Kurse
Die Abgabefrist beträgt 30 Tage ab Kursabschluss. Ausbildungsnachweise (Kopie davon) sind der Gemeindeverwaltung zu zustellen.
Weitere Infos unter: www.veta.zh.ch
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
Name |
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Hundemeldewesen |
Name | Download |
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