Anmeldung Wochenaufenthalt (Nebenniederlassung)
Als Wochenaufenthalter haben Sie Ihren festen Wohnsitz ausserhalb von Niederglatt. Aufgrund Ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind Sie aber gezwungen, in Niederglatt einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen und somit eine Nebenniederlassung zu begründen. Bei einem Wochenaufenthalt handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorübergehende Lösung.
Die Einwohnerkontrolle hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt vorgenommen wird. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für einen Wochenaufenthalt. Wochenaufenthalter/-innen sind verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle Niederglatt ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Die Gebühr für eine Anmeldung der Nebenniederlassung sowie deren Verlängerung beträgt jährlich
Fr. 60.00.
Damit wir Sie in unserem Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden.
Folgende Unterlagen werden von der Einwohnerkontrolle benötigt:
- Original Aufenthaltsausweis (erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde)
- Kopie Wohnungsausweis oder des Mietvertrages
- Anmeldegebühr Fr. 60.00 pro Person (jedes weitere Jahr Fr. 60.00 pro Person)
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
Name | Download |
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