Im Kanton Zürich betreibt das Veterinäramt die kantonale Meldestelle für Findeltiere. Dabei arbeitet es mit der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) zusammen. Wer ein verlorenes Tier findet, muss dies unverzüglich der Findeltiermeldestelle seines Wohnkantons mitteilen (Art. 720a ZGB). Kann die Eigentümerin oder der Eigentümer des Heimtieres innerhalb von zwei Monaten nicht gefunden werden, geht das Tier ins Eigentum der Finderin oder des Finders über (Art. 722 ZGB). Hierzu gibt die kantonale Findeltiermeldestelle das entsprechende Tier frei.

Tier gefunden? Tier vermisst?
Gefundene und vermisste Katzen, Wellensittiche, Schildkröten und andere Tiere können online (www.stmz.ch) registriert werden.
Fund- und Vermisstmeldungen werden auch per Telefon, Fax oder Post entgegengenommen:

Meldestelle für Findeltiere des Kantons Zürich
Postfach
8090 Zürich
Tel. 0848 848 244, Fax 0848 848 245

Für Meldungen von gefundenen Tieren werden keine Gebühren erhoben. Wird die Eigentümerin / der Eigentümer ermittelt, kann bei ihr oder ihm eine Bearbeitungsgebühr eingefordert werden (§8 Verordnung über die Meldestelle für gefundene Tiere).