Mieterwechsel Auszugsanzeige (Variante PDF)

Das Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) wiederholt und modifiziert die im Gemeindegesetz festgehaltene Pflicht der Vermietenden, Liegenschaftsverwaltungen und Logsiebenden (Dritten), der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigen) zu melden.

Die Meldungen können ab sofort über elektronisch über folgenden Weblink abgewickelt werden:
https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home

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