Prämienverbilligung für die Krankenkasse (IPV)
Grundsätzlich werden alle berechtigten Personen direkt von der SVA Zürich angeschrieben. Bei Wohnortwechsel, Geburten, Familiennachzug oder allgemeine veränderte Verhältnisse (Wirtschaftlich/Persönlich) kann es sein, dass eine manuelle Nachmeldung erforderlich ist.
Der Antrag auf Prämienverbilligung kann neu online eingereicht werden unter: https://svazurich.ch/nachmeldungen
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SVA Zürich unter: https://svazurich.ch/ipv
Bei Fragen ab dem Antragsjahr 2021 wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich (044 448 53 75).