Das Bauamt ist Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Baubewilligungen. Damit Ihr Projekt ohne Umtriebe und Ärger abgewickelt werden kann, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Wann ein baurechtliches Verfahren erforderlich ist, bestimmt sich aufgrund der gültigen kantonalen und kommunalen Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich und der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Niederglatt.
Weitere Informationen sowie die Baugesuchsformulare finden Sie unter www.baugesuche.zh.ch.

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Hochbau und Planung
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 43
Fax 044 850 05 08
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