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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. …
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Erdwärmesonden

Für die Erstellung von Anlagen zur Erdwärmenutzung mit Sonden ist eine Bewilligung des AWEL erforderlich. Weitere Informationen sowie das Gesuchsformular erhalten Sie beim AWEL,  Abt. G…
Für die Erstellung von Anlagen zur Erdwärmenutzung mit Sonden ist eine Bewilligung des AWEL erforderlich.
Weitere Informationen sowie das Gesuchsformular erhalten Sie beim AWEL,  Abt. Gewässerschutz.

Feuerpolizei

Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen zu feuerpolizeilichen Belangen? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskunft, damit möglichst schon in der Planung von Neubau- oder U…
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen zu feuerpolizeilichen Belangen? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskunft, damit möglichst schon in der Planung von Neubau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unserem Gemeindeingenieurbüro Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich sowie dem AWEL.  

Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft u…
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese bei der Gemeinde entsprechend registrieren lassen hat.

Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgeführt von

Martin Gähler
Ringstrasse 5
8172 Niederglatt
Tel. 044 850 25 05

Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.

Katasterplan

Der Katasterplan ist die grafische, genau massstäbliche Darstellung der Grundstücke des Katasters. Er gibt Auskunft über die Form und Grösse eines Grundstücks sowie über die vorhandene B…
Der Katasterplan ist die grafische, genau massstäbliche Darstellung der Grundstücke des Katasters. Er gibt Auskunft über die Form und Grösse eines Grundstücks sowie über die vorhandene Bebauung. Er wird benötigt für die Beurteilung der zulässigen Überbauung und der erforderlichen Grenz- und Gebäudeabstände. Der Geometer ist für die Ausstellung von Katasterplänen berechtigt. Für die Gemeinde Niederglatt ist das Geometerbüro Müller Ingenieure AG, Dielsdorf,  zuständig.

Zugehörige Objekte