Info für Arbeitnehmer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen entrichtet wird, sondern die direkt vom Arbeitgeber (bzw. allenfalls Versicherer) vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.

Der Quellensteuer unterliegen einerseits v.a. ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (C) und anderseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.

Die Quellensteuer tritt an Stelle der Selbstdeklaration mittels einer Steuererklärung.

Info für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, (ausgenommen Niederlassungsbewilligung C) sind verpflichtet allen ausländischen Staatsangehörigen, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, Quellensteuer abzuziehen. Über Tarife und Abrechnungsabläufe können Sie sich beim Kantonalen Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer (Tel. 043 259 37 00) informieren.

Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt, Abt. Quellensteuer, Bändliweg 21, 8090 Zürich.

 

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